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Aufgaben

Kreis Osterholz

Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

a) dem geschäftsführenden Vorstand,
b) den Vorsitzenden der Ausschüsse,

Die Vorsitzenden der Rechtsorgane auf Kreisebene haben das Recht, im Vorstand über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches gehört zu werden.